Allgemeine Grundsätze
Erst das Zustandekommen eines Mietvertrages für eine Wohnung (oder Gewerberaum) setzt eine Mitgliedschaft voraus und ist somit zwingend mit der Zeichnung von Anteilscheinen verbunden.
Vermietung an Genossenschafter (Aus den Statuten)
- Die Wohnungen dürfen nur an Genossenschaftsmitglieder vermietet werden. Ein Anrecht auf Miete für den einzelnen Genossenschafter besteht nicht.
- Bei subventionierten Wohnungen gelten die entsprechenden zwingenden Vorschriften.
Verkauf von Grundeigentum / Wohnraumnutzung
- Beim Verkauf von Grundeigentum sorgt die Genossenschaft dafür, dass die Erwerbenden keine Spekulationsgeschäfte vornehmen können. Zu diesem Zweck kann sie sich Vorkaufs-, Kaufs- und Mitspracherechte vorbehalten.
- Wohnraum und Zahl der Benutzer sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Beteiligungen
Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben.
99. Generalversammlung
Der Foliensatz der Generalversammlung 2023 vom 14.04.2023 ist im Downloadbereich abrufbar.
Der Verwaltungsrat
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Mieter-Baugenossenschaft Wädenswil
Türgass 3
Postfach
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Telefon 044 780 47 04
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Montag bis Donnerstag
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