Allgemeine Grundsätze
Erst das Zustandekommen eines Mietvertrages für eine Wohnung (oder Gewerberaum) setzt eine Mitgliedschaft voraus und ist somit zwingend mit der Zeichnung von Anteilscheinen verbunden.
Vermietung an Genossenschafter (Aus den Statuten)
- Die Wohnungen dürfen nur an Genossenschaftsmitglieder vermietet werden. Ein Anrecht auf Miete für den einzelnen Genossenschafter besteht nicht.
- Bei subventionierten Wohnungen gelten die entsprechenden zwingenden Vorschriften.
Verkauf von Grundeigentum / Wohnraumnutzung
- Beim Verkauf von Grundeigentum sorgt die Genossenschaft dafür, dass die Erwerbenden keine Spekulationsgeschäfte vornehmen können. Zu diesem Zweck kann sie sich Vorkaufs-, Kaufs- und Mitspracherechte vorbehalten.
- Wohnraum und Zahl der Benutzer sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Beteiligungen
Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielsetzungen beteiligen und die Mitgliedschaft bei Dachorganisationen gemeinnütziger Baugenossenschaften erwerben.
97. Generalversammlung
Unterlagen zur 97. Generalversammlung wurden den Genossenschaftern zugestellt (bitte aufbewahren). Die Coronasituation erlaubt gegenwärtig keine Versammlung im üblichen Rahmen. Sie wird wie im letzten Jahr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Wir hoffen, dass ab Sommer 2021 eine physische Versammlung möglich sein wird. Die Genossenschafter werden erneut rechtzeitig zur Generalversammlung eingeladen. Unterlagen zur verschobenen Versammlung sind auch im Downloadbereich verfügbar.
Der Verwaltungsrat
Kontakt
Mieter-Baugenossenschaft Wädenswil
Türgass 3
Postfach
8820 Wädenswil
Telefon 044 780 47 04
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
10.00 - 11.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr