Mitgliedschaft
Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die einen Anteilschein zum Nennwert von mindestens Fr. 1'000.- zeichnet. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld bis maximal Fr. 200.- zu entrichten, dessen Höhe der Verwaltungsrat festsetzt.
- Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung und eines Beschlusses der Verwaltungskommission. Der Verwaltungsrat beschliesst endgültig über die Aufnahme und kann diese ohne Angabe von Gründen verweigern.
- Auch Nichtmieter/innen können Mitglied sein.
- Die Zahl der Mitglieder ist unbeschränkt.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der vollständigen Einzahlung des gezeichneten Anteilscheinkapitals.
- Die Miete eines Genossenschaftsobjektes setzt den Beitritt des Mieters oder der Mieterin zur Genossenschaft voraus.
99. Generalversammlung
Der Foliensatz der Generalversammlung 2023 vom 14.04.2023 ist im Downloadbereich abrufbar.
Der Verwaltungsrat
Kontakt
Mieter-Baugenossenschaft Wädenswil
Türgass 3
Postfach
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Telefon 044 780 47 04
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