Reglement für Depositenkonto
Zweck
Die Mieter-Baugenossenschaft (nachstehend MBG genannt) bietet ihren Mitgliedern und den Angestellten der Genossenschaft Gelegenheit zur Zins tragenden Anlage von Geldern. Sie strebt sowohl für die Genossenschaft selbst als auch für die Kontoinhaber/-innen einen Zinsvorteil an.
Das alte Reglement vom 1. Mai 2001 wurde überarbeitet.
Ab 1.11.2014 gilt das vom Verwaltungsrat genehmigte neue Reglement. Änderung vom VR genehmigt an der Sitzung vom 16.6.2016.
Das gültige Reglement kann unten auf dieser Seite als pdf Datei heruntergeladen werden.
Es gilt zu beachten:
- es werden maximal CHF 50 000.- verzinst
- und pro Jahr und Konto ist eine limitierte Einzahlung von CHF 10 000.- festgelegt.
(VR Beschluss gemäss Art. 5.1 des gültigen Reglementes)
Der Verwaltungsrat der MBG
97. Generalversammlung
Unterlagen zur 97. Generalversammlung wurden den Genossenschaftern zugestellt (bitte aufbewahren). Die Coronasituation erlaubt gegenwärtig keine Versammlung im üblichen Rahmen. Sie wird wie im letzten Jahr auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Wir hoffen, dass ab Sommer 2021 eine physische Versammlung möglich sein wird. Die Genossenschafter werden erneut rechtzeitig zur Generalversammlung eingeladen. Unterlagen zur verschobenen Versammlung sind auch im Downloadbereich verfügbar.
Der Verwaltungsrat
Kontakt
Mieter-Baugenossenschaft Wädenswil
Türgass 3
Postfach
8820 Wädenswil
Telefon 044 780 47 04
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
10.00 - 11.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr