Reglement für Depositenkonto
Zweck
Die Mieter-Baugenossenschaft (nachstehend MBG genannt) bietet ihren Mitgliedern und den Angestellten der Genossenschaft Gelegenheit zur Zins tragenden Anlage von Geldern. Sie strebt sowohl für die Genossenschaft selbst als auch für die Kontoinhaber/-innen einen Zinsvorteil an.
Das alte Reglement vom 1. Mai 2001 wurde überarbeitet.
Ab 1.11.2014 gilt das vom Verwaltungsrat genehmigte neue Reglement. Änderung vom VR genehmigt an der Sitzung vom 16.6.2016.
Das gültige Reglement kann unten auf dieser Seite als pdf Datei heruntergeladen werden.
Es gilt zu beachten:
- es werden maximal CHF 75 000.- verzinst.
- der Zinssatz ist gemäss VK Beschluss festgelegt bei jeweils 1% unter dem gültigen Referenzzinssatz per 1.1. des jeweiligen Geschäftsjahres, jedoch mindestens bei 0.5%.
(VR Beschluss gemäss Art. 5.1 des gültigen Reglementes)
Der Verwaltungsrat der MBG
99. Generalversammlung
Der Foliensatz der Generalversammlung 2023 vom 14.04.2023 ist im Downloadbereich abrufbar.
Der Verwaltungsrat
Kontakt
Mieter-Baugenossenschaft Wädenswil
Türgass 3
Postfach
8820 Wädenswil
Telefon 044 780 47 04
Geschäftszeiten
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